Ihr möchtet Sport für eure Mitarbeiter anbieten? Dann seid Ihr bei uns an der richtigen Stelle. Gesunde und körperlich fitte Mitarbeiter tragen unmittelbar zum Erfolg bei, weniger Ausfallzeiten garantiert und dazu auch noch gesteigerte Produktivität- kommt auf uns zu und wir finden zusammen den besten Weg, egal ob als Gruppe oder mit Einzeltarifen!
Pssssst......Wusstet Ihr,
dass im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge der Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit des Arbeitnehmers bis zu einem Freibetrag von 600 EUR jährlich steuer- und beitragsfrei erstatten kann?
Anwendbar ist die 50-EUR-Freigrenze/ Monat für geringfügige Sachbezüge; allerdings nur, wenn der Arbeitgeber Vertragspartner des Fitnessstudios ist oder der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Vorfeld einen Gutschein über maximal 50 EUR für den Besuch des Fitnessstudios überreicht. Bei der Sachbezugsfreigrenze handelt es sich um eine monatliche Grenze, die alle Sachzuwendungen des jeweiligen Monats einschließt. Kein Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer Vertragspartner des Fitnessstudios ist und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten erstattet.
Sprecht mit eurem Arbeitgeber und kommt auf uns zu!